Teilnahmebedingungen für Affiliates

Die im folgenden aufgeführten Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Quentn.com GmbH, folgend Quentn, und seinen Teilnehmern am Partnerprogramm, folgend „Affiliates“ genannt.

1. Teilnahme und Account

1.1 Durch die Anmeldung zum Partnerprogramm über das Registrierungsformular übermittelt der Affiliate seine Kontaktdaten und bekommt einen kostenlosen Account erstellt.

1.2 Quentn akzeptiert keine Partnerschaften mit Betreibern von Webseiten mit rechtswidrigen, pornografischen, extremistischen oder gewaltverherrlichenden Inhalten. Der Betreiber hat dafür Sorge zu tragen, keine Rechte Dritter zu verletzen oder in irgendeiner Weise gegen geltendes Recht zu verstoßen.

1.3 Ausgeschlossen sind Betreiber von Werbe- und Klicknetzwerken, Cashback- oder Paid-for-Action-Programmen.

1.4 Quentn behält sich ausdrücklich das Recht vor, Anmeldungen abzulehnen.

1.5 Quentn ist berechtigt inaktive Accounts zu löschen.

2. Rechte und Pflichten

2.1 Dem Affiliate ist es nicht erlaubt im Namen von Quentn als Vertreter oder Bevollmächtigter aufzutreten.

2.2 Zwischen Quentn und dem Affiliate entsteht kein Handelsvertreter- oder Beschäftigungsverhältnis. Die ausgezahlten Provisionen verstehen sich als Werbekostenerstattung. Der Affiliate ist selber für die korrekte Abfuhr von Steuern und etwaiger Gewerbeanmeldungen verantwortlich.

2.3 Der Affiliate vermittelt Verträge zwischen dem Kunden und Quentn. In keinem Fall ist er berechtigt selber als Vertragspartner aufzutreten.

2.4 Der Affiliate ist nicht berechtigt eigens erstellte grafische Banner zu nutzen. Sollten Sie planen eigene Grafiken einzusetzen, treten Sie mit Quentn in Kontakt.

2.5 Quentn ist eine eingetragene Wortmarke der Quentn.com GmbH. Affiliates ist es nicht gestattet den Namen „Quentn“ für die Anmeldung von Domains zu nutzen. Das gleiche gilt für Tippfehlerdomains, die für Verwechslungen mit Quentn sorgen können.

2.6 Untersagt sind Werbemaßnahmen in Such- oder Contentnetzwerken, welche das Keyword „Quentn“ oder „Quentn.com“ zur Einblendung von Textanzeigen oder Werbebannern einsetzen. Ausnahmen von dieser Regelung können nach Absprache getroffen werden.

2.7 Untersagt ist jegliche Form von Spam, wie der Versand an E-Mail-Adressen, die nicht ausdrücklich Werbung zugestimmt haben, sowie Blog- und Social Media Spamming.

3. Tracking und Vergütung

Eine Provision wird von Quentn nach eigenen Ermessen gewährt, wenn ein gültiger Klick zu einer Bestellung bei Quentn geführt hat. Die Höhe der Provision richtet sich nach der aktuellen Prämientabelle, welche im Mitgliederbereich eingesehen werden kann.

3.1 Käufe über den eigenen Affiliate-Link sind untersagt. Provisionen aus Bestellungen über den eigenen Link werden kommentarlos gelöscht. Neben der Bestellung über den eigenen Link ist auch solche Eigenwerbung untersagt, die darauf schließen lassen, dass ein Affiliate-Konto nur zur einmaligen Werbung eines Familienmitglieds genutzt wurde.

3.2 Betrugsversuche, wie beispielsweise Cookie-Stuffing, führen zum sofortigen Ausschluss und der Löschung von ausstehenden und gegebenenfalls der Rückforderung von bereits ausgezahlten Provisionen.

3.3 Das Tracking erfolgt über sogenannte Cookies. Das sind kleine Dateien, die im Browser beim Klick auf den Affiliate-Link abgelegt werden. Bei der Auslösung der Bestellung wird kontrolliert, ob der Kunde einen Cookie hat, dem ein Partner zugeordnet werden kann. Wir folgen der Regel "Last Cookie Wins" (der letzte vermittelnde Affiliate bekommt den Kunden zugeschrieben).

Ein Cookie von Quentn hat eine Gültigkeit von 360 Tagen. Dem Affiliate ist bewusst, dass Quentn alles macht, um ein sauberes Tracking sicherstellen. Trotzdem kann Quentn keine Garantie dafür übernehmen, dass alle vom Affiliate vermittelten Käufe auch erfasst werden.

3.4 Provision werden nach Auslösung 31 Tage auf den Status „wartend“ gesetzt, anschließend automatisch freigeschaltet und somit zur Auszahlung freigegeben. Quentn behält sich das Recht vor, bei Accounts mit wenigen Kunden Provisionen länger zurückzuhalten, um das Risiko von Verlusten durch ausgezahlte Provisionen mit Rücklastschriften zu verringern.

3.5 Auszahlungen erfolgen bis zum 7. Tag des Folgemonats, wobei der Mindestbetrag für eine Auszahlung bei 10 € liegt. Bei Beträgen ab 500 € kann eine Zwischenzahlung angefordert werden. Eine Auszahlung kann über einen Klick aus dem Partnerbereich heraus angefordert werden.

3.6 Bereits ausgezahlte Provisionen, deren zugehörige Zahlung durch Rück- oder Fehlbuchung storniert wurden, werden mit der nächsten Auszahlung verrechnet. Ist eine Begleichung des negativen Kontostandes durch neue Provisionen nicht innerhalb von 3 Monaten zu erwarten, hat Quentn das Recht, bereits ausgezahlte Provisionen zurückzufordern.

4. Sonstiges

4.1 Alle Informationen zu Preisen, Provisionen und der Vereinbarung, die der Affiliate im Rahmen seiner Partnerschaft von Quentn bekommt, sind vertraulich zu behandeln.

4.2 Quentn ist berechtigt die Teilnahmebedingungen für das Partnerprogramm zu ändern oder es sogar komplett einzustellen, insbesondere dann, wenn neue Rechtsgrundlagen dieses notwendig machen. Eine Änderung im Partnerprogramm führt nicht zu einer Veränderung in der Vereinbarung mit den Kunden.

4.3 Bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen ist Quentn berechtigt, Provisionen zurückzuhalten bzw. zurückzufordern und den Affiliate außerordentlich zu kündigen.

4.4 Durch die Anmeldung erklärt sich der Affiliate mit den aufgeführten Regeln einverstanden.

4.5 Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.